Für jeden Kraftfahrer in Österreich gilt, dass man ein Verbandszeug mitführen muss, das staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet ist. Der ÖAMTC empfiehlt jedenfalls, eine der ÖNORM V 5101 entsprechende Autoapotheke mitzuführen (in ÖAMTC-Shops erhältlich), auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Verkehr & Strafen
Autoapotheke überprüfen!
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ÖAMTC-Angebot
Was mitgeführt werden muss
Inhalt der Autoapotheke:
- Dreiecktücher
- Wundauflage
- Verbandtuch
- Heftpflaster
- Pflasterstrips
- Wundschnellverband
- Momentverband
- elastische Mullbinden
- Rettungsdecke
- Verbandschere
- medizinische Einmalhandschuhe
- Notfallbeatmungstuch
- Erste Hilfe Anleitung (Sofortmaßnahmen)
Der Club hilft
Der ÖAMTC verlangt, dass sich die Anbieter von Autoapotheken an die entsprechende ÖNORM halten müssen. Wer sich zu Unrecht beanstandet fühlt, sollte sich - vor dem Bezahlen einer Strafe - mit den Experten der ÖAMTC-Rechtsberatung in Verbindung setzen.
Erste Hilfe-Kurs
Unabhängig davon rät der Club-Experte regelmäßig einen "Erste Hilfe-Kurs" zu absolvieren, um die wertvollen Hilfsmittel einer Autoapotheke auch richtig einsetzen zu können.


