Bezüglich Kindersicherung in Fahrzeugen mit Airbags gibt es leider keine einheitlichen Anweisungen. Die Airbags der Fahrzeuge sind unterschiedlich groß und die Hersteller vertreten unterschiedliche Sicherheitsphilosophien. So verbieten einige Hersteller generell die Sicherung von Kindern auf dem Beifahrersitz, wenn das Fahrzeug mit Beifahrerfront- und Seitenairbags ausgestattet ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig, die Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich Kindersicherung zu beachten.
Bei der Airbagentfaltung wird sehr viel Energie in kurzer Zeit freigesetzt. Das ist nötig, um das große Volumen der Airbags in der beim Unfall zur Verfügung stehenden Zeit zu füllen. Allerdings kann ein Kleinkind, dass sich unmittelbar vor dem austretenden Airbag in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befindet, weggeschleudert und dabei tödlich verletzt werden. Aus diesem Grund ist es nicht zulässig, einen rückwärtsgerichteten Kindersitz auf dem Beifahrersitz zu montieren, wenn der Beifahrerfrontairbag aktiv ist.
Um dennoch Kinder in rückwärtsgerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz transportieren zu können, ist es zwingend erforderlich, den Beifahrerairbag stillzulegen.
Möglichkeiten der AbschaltungDeaktivierung durch Fachwerkstatt
- Radikale Lösung
- nicht bei allen Fahrzeugen zulässig
- Arbeiten müssen in einer Fachwerkstatt ausgeführt werden
- Änderung muss in die Papiere eingetragen werden
- einfache Lösung
- teilweise nachrüstbar
- hohe Verantwortung für den Fahrer
- Schalter, die ohne Schlüssel funktionieren sind nicht zu empfehlen
- dieses System funktioniert derzeit nur bei den Original vom Fahrzeughersteller angebotenen Kindersitzen, daher hohes Risiko die Funktion auch bei anderen Sitzen zu vermuten.
- einheitliches System in Vorbereitung, derzeit zu wenig Fahrzeuge ausgerüstet.Tipps für den Verbraucher
Grundsätzlich ist die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges und des Kindersitzes zu beachten. Wünschenswert wäre ein System das jeden Kindersitz vollautomatisch erkennt und den Airbag in den richtigen Betriebszustand bringt. Weil es ein solches System derzeit nicht zu kaufen gibt, gilt es die Kontrolllampe des Airbags regelmäßig zu prüfen. Kinder auf dem Beifahrersitz sind zwar eher im Blickfeld des Fahrers und manche Eltern fühlen sich deshalb besser - allerdings ist die Gefahr, dass man häufiger als nötig zum Kind herübersieht nicht zu unterschätzen. Deshalb sollte ein Kind soweit dies möglich ist auf der zum Gehsteig gewandten Seite der Rücksitzbank transportiert werden.Forderungen an die Hersteller - Kontrollleuchte darf nach dem Einschalten der Zündung nicht leuchten - dies kann als erfolgreiche Airbagdeaktivierung gedeutet werden
- Kontrollleuchte so anbringen, dass sie sowohl vom Fahrer als auch vom Beifahrer gesehen werden kann
- Wenn vom System eine Fehlinstallation erkannt wird, sollte diese Information an den Fahrer weitergegeben werden
- Hinweise im Fahrzeug und auf den Kindersitzen sollten permanent angebracht sein
- Eindeutige Bedienungsanleitungen mit eindeutigen Hinweisen im Inhaltsverzeichnis erstellen
- Keine Airbagdeaktivierung durch einfachen Schalter (ohne Schlüssel) ermöglichen
- Falls in der Bedienungsanleitung empfohlen wird, den Beifahrersitz zum Transport von Kindern ganz nach hinten zu stellen, muss auch auf die Beachtung des Gurtverlaufs hingewiesen werden

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