• www.oeamtc.at
    Nothilfe
    • Mitglied werden © Archiv
    • Schutzbrief+bestellen © Archiv
    • Reader © Archiv
    • Rufnummern

    • Kontakt

    • ÖAMTC TV

    • auto touring

    • OSK & Motorsport

    • young&mobile

    • Club
    • Auto & 2Rad
    • Verkehr
    • Reise
    • Versicherung
    • Recht
    • Fahrtechnik
    • Flugrettung
    Erweiterte Suche

    Sie befinden sich hier:

    • Startseite
    • / Recht
    • / Verkehr & Strafen
    • Recht
    • Rechtsberatung
    • Verkehr & Strafen
      • Licht
      • Strafzettel & Co
      • Vormerksystem
      • Verkehrszeichen
    • Verkehrsunfall
    • Kauf & Reparatur
    • Versicherungsrecht
    • Reiserecht
    • Führerschein
    • Verkehrszeichen

      Testen Sie Ihr Wissen!
    • Führerschein-Test

      Simulieren Sie Ihre Prüfung online
    Verkehr & Strafen
    Drucken
    Empfehlen

    Behinderten-Parkplatz

    [1282849_7.jpg]
    größer
    Fenster schließen
    [1282849_1.jpg]
    Fenster schließen

    Links zum Thema

    • Behindertenberatung

    Downloads zum Thema

    • Broschüre "Mobilität mit Handicap" (pdf)

    Die Folgen bei ungerechtfertigter Benützung können sehr unterschiedlich sein !

    Gehbehinderte Personen, die auf einen fahrbaren Untersatz angewiesen sind, haben es nicht leicht. Deshalb hat auch der Gesetzgeber dieser ohnedies benachteiligten Personengruppe gewisse Begünstigungen im Straßenverkehr zuerkannt. So besteht die Möglichkeit, auf öffentlichen Verkehrsflächen sogenannte "Behindertenparkplätze" einzurichten.

    Parkverbot für "Behindertenparkplätze"

    Die Behörden können Verordnungen erlassen, dass Personen, die über einen Gehbehindertenausweis nach § 29 b StVO verfügen (Parkausweis für Behinderte), auf solchen Parkplätzen generell parken dürfen. Es handelt sich dabei um keine eigenen Parkplätze für Behinderte, sondern um Stellen, wo an und für sich Parkverbote bestehen. Ausgenommen vom Parkverbot sind aber Personen, die über einen Parkausweis für Behinderte verfügen und diesen auch sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen.

    "Reservierter" Behindertenparkplatz

    Abgesehen davon kann eine Behörde durch eine Verordnung einen "Behindertenparkplatz" auch nur für ein ganz bestimmtes Kraftfahrzeug unter Angabe des Fahrzeugkennzeichens auf einer Zusatztafel zuweisen. In so einem Fall bleibt die Benützung des Parkplatzes überhaupt nur einem Kraftfahrzeug bzw. einer Person vorbehalten, selbst das Parken durch andere Gehbehinderte wäre in diesem Fall nicht gestattet.

    Konsequenzen, wenn nicht gehbehinderte Personen auf einem "Behindertenparkplatz" parken

    • In beiden Fällen muss mit einer Anzeige gerechnet werden, es kann Strafen bis Euro 726,-- geben.
    • Daneben besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug ohne Parkausweis nach § 29b StVO zu entfernen, also abzuschleppen.
    • Wenn ein für eine bestimmte Person "reservierter" Behindertenparkplatz verstellt wird, können bei Annahme einer Verkehrsbehinderung sogar Fahrzeuge abgeschleppt werden, bei denen der Parkausweis hinterlegt ist.

    Teilen Auf Twitter posten

    • routenplaner © Archiv

      Routenplaner

      Routen und Zusatzinfos
    • versicherungen-online © Archiv

      Versicherungen online

      Prämien sofort ausrechnen
    • fahrzeugverwaltung © Archiv

      Fahrzeugverwaltung

      inkl. §57a-Erinnerungsdienst
    • newsletter © Archiv

      ÖAMTC Newsletter

      Immer informiert
    • laenderdatenbank © Archiv

      Länderdatenbank

      Alle Länder im Detail
    • fahrtechnik-training © Archiv

      Fahrtechniktraining

      Termine online buchen
    • gebrauchtwagen-check © Archiv

      Gebrauchtwagen-Check

      Der interaktive Kaufberater
    • autoinfo © Archiv

      Auto-Info

      Online Autokauf-Beratung
    • fuehrerschein-test © Archiv

      Online Führerschein-Test

      Die aktuellen Prüfungsfragen
    • poi © Archiv

      ÖAMTC POIs

      Vorteilspartner, Berg- und Passtrassen ...
    • kfz-prueftermine © Archiv

      Kfz-Prüftermine

      Termine online buchen
    • karriere © Archiv

      ÖAMTC Karriere

      Arbeiten beim ÖAMTC
    • Kontakt /

    • Forum /

    • ÖAMTC Adressen /

    • AGB /

    • Impressum /

    • Nutzungsbedingungen /

    • Presse

    • end of content
    Copyright © 2012 ÖAMTC. Alle Rechte vorbehalten.