Beim Parken in Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln tappen viele Autolenker in die Falle. Nicht jeder ist mit den Regeln vertraut und erhält schneller einen Strafzettel als er denkt. Beim Halten und Parken im Haltestellenbereich von Massenbeförderungsmittel ist daher folgendes zu beachten:
- Das Halten und Parken in Haltestellen ist verboten: Während der Betriebszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel und zwar 15 Meter vor und nach den Haltestellentafeln.
Ausnahme: Zum Ein- und Aussteigen darf man kurz halten. (Dies ist auch auf einem Taxistandplatz oder in einer Ladezone erlaubt.) - Die Verbotszone von 15 Metern vor und nach der Haltestellentafel - also 30 Meter - besteht auch, wenn z.B. eine Bushaltestelle durch eine nur 20 Meter lange Bodenmarkierung ausdrücklich gekennzeichnet ist.
- Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Arten von Haltestellen. Für "Zweithaltestellen" oder "Bedarfshaltestellen" gilt ebenfalls das Halte- und Parkverbot.
- Wenn trotz der Einhaltung der 15-Meter-Zone eine Behinderung des Ein- und Aussteigens gegeben ist, stellt dies zwar keinen Strafgrund dar, eine kostenpflichtige Abschleppung ist aber zulässig.
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