Sie ist der international anerkannte Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß versichert ist. Innerhalb Europas sollte grundsätzlich das Kfz-Kennzeichen als Beleg ausreichen, dass eine gültige Versicherung besteht. Die Praxis zeigt aber, dass bei Kontrollen im Ausland häufig die Versicherungskarte verlangt wird. Der ÖAMTC empfiehlt daher die Karte immer mitzuführen!
In Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Mazedonien, Montenegro, Moldawien und der Ukraine ist die Mitnahme vorgeschrieben.
Die Grüne Karte ist für den Kosovo nicht gültig. Es muß an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Mögliche Probleme in Serbien
Seit 1. Jänner 2012 benötigt man in Serbien offiziell keine Grüne Versicherungskarte mehr. Gerade in Serbien wurde jedoch das Mitführen der Grünen Karte immer besonders streng kontrolliert. Bis die neue Regelung zu allen Beamten und Kontrolleuren durchgedrungen ist, sollte man die Versicherungskarte in Serbien unbedingt mitführen.
Was ist die große Grüne Karte?
Für Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei muss eine eigene große Grüne Karte von der Versicherung ausgestellt werden. Bei dieser kostenpflichtigen Karte wird das jeweilige Länderkennzeichen gesondert eingetragen. Bei der Türkei ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Türkei (Europa und Asien) gilt. Für die Zeit der Reise in diese Länder wird die Versicherungsprämie erhöht. Wird die Karte vergessen oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, muss man bei Einreise in das jeweilige Zielland eine Grenzversicherung abschließen.
Wo ist die Grüne Karte erhältlich?
Bei der jeweiligen Haftpflichtversicherung. Mitglieder, die beim ÖAMTC durch die SK-Versicherung geschützt sind, bekommen die Grüne Karte automatisch am Jahresbeginn zugeschickt. Bei manchen Versicherungen muß man die Grüne Karte jedoch extra anfordern.


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