Dauer und Gültigkeit
Maximale Parkdauer: 3 Stunden
Das Parkpickerl für den 14. Bezirk, Penzing, hat auch in Teilen des 15. Bezirks, Rudolfsheim-Fünfhaus und des 16. Bezirks, Ottakring, in den sogenannten Überlappungszonen seine Gültigkeit.
Das Parkpickerl für den 14. Bezirk, Penzing, hat auch in Teilen des 15. Bezirks, Rudolfsheim-Fünfhaus und des 16. Bezirks, Ottakring, in den sogenannten Überlappungszonen seine Gültigkeit.
Gültigkeit: Mo - Fr, 8 - 18 Uhr und Sa, 8 - 12 Uhr
Parkdauer: 1,5 Stunden
"Parkpickerl"-Besitzer müssen in den Geschäftsstraßen ihres Bezirkes lediglich nachweisen, die maximale Parkdauer nicht zu überschreiten. Dazu genügt die Verwendung einer Parkuhr. Parkscheine müssen NICHT zusätzlich ausgefüllt werden.