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    Parken im 1. Bezirk - Innere Stadt

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    • Infos über Parkgaragen
    • Verkehrs-News Wien
    • Ausnahmebewilligung
    • MA 46

    Flächendeckende Kurzparkzone, Mo.-Fr. von 9:00 bis 22:00 Uhr (NEU seit 1. September 2007)
    Maximale Parkdauer: 2 Stunden (NEU seit 1. September 2007)

    Nötige Unterlagen für den "Parkpickerl"-Antrag
    • Lichtbildausweis
    • Evt. Leasingvertrag
    • Bei Dienstwagen notwendig: Arbeitgeber-Erklärung über private Nutzung
    • 1 Jahr: EUR 192,89
    • 2 Jahre: EUR 327,89
    • Für bereits ausgestellte Parkpickerl sind keine Nachzahlungen zu leisten.
    Fahrzeug-Verschrottung oder Verkauf
    Soll ein Fahrzeug, auf dem ein gültiges "Parkpickerl" angebracht ist, verschrottet oder verkauft werden, so kann nach der  tatsächlichen Nutzungsdauer abgerechnet werden. Angefangene Monate müssen aber zur Gänze bezahlt werden.
    Einen entsprechenden Antrag können Bewohner des Gebietes beim Magistratischen Bezirksamt einreichen.
    Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Ausnahmebewilligung gem. § 45 Abs 2 StVO (Kein Bewohnerparkpickerl) müssen sich an die MA 46 wenden.

    Informationen über Parkgaragen
    ÖAMTC-ParkInfo-Service

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    Parken in Wien
    19.01.2012
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    Parken in Wien

    Links zum Thema

    • Höhere Parkschein-Preise ab März 2012
    • Parken im 1. Bezirk - Innere Stadt
    • Parken im 2. Bezirk - Leopoldstadt
    • Parken im 3. Bezirk - Landstraße
    • Parken im 4. Bezirk - Wieden
    • Parken im 5. Bezirk - Margareten
    • Parken im 6. Bezirk - Mariahilf
    • Parken im 7. Bezirk - Neubau
    • Parken im 8. Bezirk - Josefstadt
    • Parken im 9. Bezirk - Alsergrund
    • Parken im 10. Bezirk - Favoriten
    • Parken im 11. Bezirk - Simmering
    • Parken im 12. Bezirk - Meidling
    • Parken im 13. Bezirk - Hietzing
    • Parken im 14. Bezirk - Penzing
    • Parken im 15. Bezirk - Rudolfsheim / Fünfhaus
    • Parken im 16. Bezirk - Ottakring
    • Parken im 17. Bezirk - Hernals
    • Parken im 18. Bezirk - Währing
    • Parken im 19. Bezirk - Döbling
    • Parken im 20. Bezirk - Brigittenau
    • Parken im 21. Bezirk - Floridsdorf
    • Parken im 22. Bezirk - Donaustadt
    • Parken im 23. Bezirk - Liesing

    Empfindliche Preiserhöhungen ab 1. März 2012

    Flächendeckende Kurzparkzonen bestehen in Wien in den Bezirken 1, 4 bis 9 und 20. Teilweise flächendeckende Kurzparkzonen gibt es im 2., 3. und 15. Bezirk. Das Abstellen mehrspuriger Fahrzeuge ist in diesen Zonen gebührenpflichtig.

    Beschilderung der Parkzonen
    Achtung! Die flächendeckenden Kurzparkzonen sind nur im Einfahrtsbereich beschildert.

    Ausnahmeregelungen
    In Geschäftsstraßen (wie z.B. der Mariahilfer Straße) gelten Ausnahmeregelungen. Diese sind vor Ort gesondert beschildert.

    Kosten
    Die aktuellen Preise sind:

    • bis 10 Min. Parken: kostenlos
    • 0,5 Stunden: EUR 0,60 (ab 1. März 1 Euro)
    • 1 Stunde: EUR 1,20 (ab 1. März 2 Euro)
    • 1,5 Stunden: EUR: 1,80 (ab 1. März 3 Euro)
    • 2 Stunden: EUR: 2,40 (ab 1. März 4 Euro)

    Zahlungsarten

    1. Parkscheine
    Parkscheine, die ausgefüllt und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden müssen, sind beim ÖAMTC in allen IC-Stützpunkten ( Wien, Niederösterreich und Burgenland), in Trafiken, bei den Vorverkaufsstellen und Fahrscheinautomaten (U-Bahn-Stationen) der Wiener Linien, auf Bahnhöfen, sowie bei einigen Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie in manchen Zigarettenautomaten erhältlich.

    Es gibt Parkscheine für eine halbe, eine, eineinhalb und zwei Stunden. Auch für das kostenlose 10-Minuten-Parken muss ein Schein ausgefüllt werden.

    Achtung! Mit 1. September 2007 haben Parkscheine mit den alten Preis-Aufdrucken ihre Gültigkeit verloren.
    Bei der Stadthauptkasse im Wiener Rathaus im Hochparterre Tür 104 können alte Parkscheine mit Aufzahlung der Preisdifferenz umgetauscht werden.
     

    2. Bezahlen mit SMS

    Voraussetzung: Registrierung (Bekanntgabe Mobiltelefon-Nummer, Kfz-Kennzeichen) und Aufladung eines virtuellen Parkguthabens unter www.handyparken.at.

    "Parkpickerl" für Anrainer

    Bewohner der Kurzparkzonen-Bezirke können beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt ein sogenanntes "Parkpickerl" erwerben (für Detail-Infos Bezirk oben in der Grafik auswählen). Personen, die keine Bewohner des betreffenden Bezirkes sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung beantragen.
    Die Kosten des Parkpickerls variieren je nach Bezirk. Im Zuge der Gebührenerhöhung vom 1. September 2007 sind die Kosten für das Parkpickerl um 29 Prozent gestiegen.

    Für bereits ausgestellte Parkpickerl sind keine Nachzahlungen zu leisten.
     

    Erleichterungen für behinderte Menschen
    Für dauerhaft stark gehbehinderte Personen, die über einen Gehbehinderten-Ausweis verfügen, bestehen in Wien einige Erleichterungen.
    Weitere Infos.
     

    Informationen über Parkgaragen in den einzelnen Bezirken
    Infos über Garagenplätze in den jeweiligen Bezirken finden Sie im ÖAMTC-ParkInfo-Service unter: www.oeamtc.at/parken. Einfach auf der Karte in den gewünschten Bereich zoomen und alle Parkgaragen der Umgebung werden angezeigt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mit dem ÖAMTC-Routenplaner den besten Weg zur ausgewählten Garage zu berechnen.

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