Flächendeckende Kurzparkzone, Mo.-Fr. von 9:00 bis 22:00 Uhr (NEU seit 1. September 2007)
Maximale Parkdauer: 2 Stunden (NEU seit 1. September 2007)
- Lichtbildausweis
- Evt. Leasingvertrag
- Bei Dienstwagen notwendig: Arbeitgeber-Erklärung über private Nutzung
- 1 Jahr: EUR 192,89
- 2 Jahre: EUR 327,89
- Für bereits ausgestellte Parkpickerl sind keine Nachzahlungen zu leisten.
Soll ein Fahrzeug, auf dem ein gültiges "Parkpickerl" angebracht ist, verschrottet oder verkauft werden, so kann nach der tatsächlichen Nutzungsdauer abgerechnet werden. Angefangene Monate müssen aber zur Gänze bezahlt werden.
Einen entsprechenden Antrag können Bewohner des Gebietes beim Magistratischen Bezirksamt einreichen.
Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Ausnahmebewilligung gem. § 45 Abs 2 StVO (Kein Bewohnerparkpickerl) müssen sich an die MA 46 wenden.
Informationen über Parkgaragen
ÖAMTC-ParkInfo-Service


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