Die Mopedprüfung kann frühestens sechs Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Der Ausweis wird aber erst frühestens am 15. Geburtstag ausgehändigt.
Ein Moped, Mopedcar, Quad oder Invalidenkraftfahrzeug lenken darf,
- wer einen entsprechenden Mopedausweis hat oder
- wer einen Führerschein einer beliebigen Klasse hat
Mopedausweis
Mindestalter:
- frühestens mit 15 Jahren
Berechtigungsumfang:
- Motorfahrräder bis maximal 50 ccm und 45 km/h Bauartgeschwindigkeit
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge ("Mopedcars")
- Quads bis maximal 50 ccm und 45 km/h Bauartgeschwindigkeit
- Invalidenkraftfahrzeuge
Auf Mopeds darf nur eine weitere Person mitgenommen werden. Für Mitfahrer, die jünger als 8 Jahre sind, ist ein geeigneter Kindersitz vorgeschrieben. Für Lenker und Mitfahrer gilt selbstverständlich Helmpflicht. Es ist immer mit Abblendlicht zu fahren und Verbandzeug mitzuführen.
Quadfahrer benötigen einen Sturzhelm.
Bis 20. Lebensjahr gilt das Alkohol-Limit 0,1 Promille.
Kurs und Prüfung
Die Mopedprüfung kann frühestens sechs Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Der Ausweis wird aber erst frühestens am 15. Geburtstag ausgehändigt.
Unter 16 Jahren benötigt man die Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten (Eltern müssen einverstanden sein, dass der Mopedausweis bereits mit 15 Jahren ausgestellt wird.)
Voraussetzungen für den Mopedausweis sind ein 6-stündiger Theoriekurs, eine Theorieprüfung sowie eine 8-stündige Praxisschulung (6 Stunden Übungsplatz, 2 Stunden Straße) bei einem Automobilclub oder bei einer Fahrschule.
Wird die Berechtigung für mehrere Fahrzeugkategorien gleichzeitig erworben, so muss das Praxistraining am Übungsplatz mit jeder beantragten Fahrzeugklasse absolviert werden. Gleiches gilt für den nachträglichen Erwerb einer Berechtigung für eine weitere Fahrzeugart (= Ausdehnung). Das Training auf der Straße muss in diesem Fall nur einmal gemacht werden.
Prüfungsablauf:
Aus 230 Fragen zu Verkehrszeichen, Regeln, Sturzhelm oder Alkohol am Steuer wird ein Bogen mit 23 Aufgaben gezogen, die im Multiple-Choice-Verfahren (also mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) zu beantworten sind. Achtung: Bei einer Frage können eine bis alle Antworten richtig sein. Eine Frage gilt als richtig beantwortet, wenn alle richtigen Antworten auch als solche markiert wurden.
So einfach geht es:
- Anmeldung zum Mopedkurs und Besorgung des Lernbuches
- Besuch des Mopedkurses und Ablegen der Prüfung (Lichtbildausweis nicht vergessen!)
- Lichtbildausweis
- Passfoto
- Einwilligungserklärung der Eltern (wenn man noch nicht 16 Jahre ist)
- Zulassungschein
- Mopedausweis
- ÖAMTC-Clubkarte
- Europäischer Unfallbericht
- Karte mit Namen der Versicherung und der Polizzennummer.
Bei schweren Verkehrsverstößen kann neben der Verwaltungsstrafe bis zu 2.180 Euro (bei Alkoholisierung sogar noch höhere Strafen) ein Lenkverbot ausgesprochen werden und auch der Mopedausweis eingezogen werden. Wenn Sie ein Strafmandat erhalten haben und Unklarkeiten bestehen oder für weitere Auskünfte zu Rechtsbestimmungen wenden Sie sich an die ÖAMTC- Clubjuristen.


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