Die Christophorus-Crew

Sie fliegen um Ihr Leben

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Christophorus 6 © ÖAMTC
Christophorus 6 © ÖAMTC

Mit Ausnahme der Piloten sind die Crew-Mitglieder keine Angestellten des Christophorus Flugrettungsvereins.

Das Sanitätspersonal rekrutiert sich aus Mitgliedern diverser Rettungsdienste (Rotes Kreuz, Bergrettungsdienst, Wiener Rettung). Die Flugrettungsärzte sind Spitals- bzw. teilweise auch niedergelassene Ärzte.

Aufnahmebedingungen für den Piloten:

a) Mindesterfahrung 2000 Flugstunden;
b) Einschlägige Hochgebirgs- und Außenlasterfahrung;
c) JAR-FCL Lizenz und Nachtsichtflugberechtigung

Aufnahmebedingungen für den Flugrettungssanitäter:

a) abgeschlossene Notfallsanitäter-Ausbildung;
b) abgeschlossene Bergrettungs-Ausbildung (nur an alpinen Stützpunkten mit 3er-Crew);
c) mindestens 4 Jahre Tätigkeit im Rettungsdienst;
d) medizinischer Eignungstest.

Aufnahmebedingungen für den Flugretter:

(nur an den Stützpunkten mit 4er-Crew, d. s. Christophorus 3, 6, 11 und 12):

a) abgeschlossene Bergrettungs-Ausbildung;
b) mindestens 4 Jahre Tätigkeit bei der Bergrettung;
c) medizinischer Eignungstest.

Aufnahmebedingungen für den Flugrettungsarzt:

a) Notarztqualifikation gemäß § 40 Ärztegesetz;
b) Spezielle fachliche Kenntnisse in den Bereichen Anästhesie, innere Medizin, Traumatologie, Neurologie und Intensivmedizin;
c) ausreichende Erfahrung im bodengebundenen Rettungsdienst;
d) medizinischer Eignungstest.

Aus- und Weiterbildung

Durch Übungen und Schulungen wird der Wissens- und Ausbildungsstand der gesamten Christophorus-Einsatzmannschaft immer wieder erneuert, ergänzt und auf dem letzten Stand der Wissenschaft gehalten.

Für Flugrettungsärzte wie Flugrettungssanitäter bietet jeder Stützpunkt praktische und theoretische Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen (zu medizinischen, rettungs- und flugsicherheitstechnischen Themen) an. Die Crewmitglieder sind verpflichtet, dieses Angebot im Ausmaß von mindestens 16 Stunden jährlich in Anspruch zu nehmen.