Maut & Vignette

Maut in Österreich

Wichtige Informationen und ASFINAG-Adresse

Bei der Bemautung österreichischer Straßen unterscheidet man zwischen
  • Fahrzeuge bis 3,5 t hzG
  • Fahrzeuge über 3,5 t hzG


"Roadpricing"

Für alle Fahrzeuge über 3,5 t hzG gibt es in Österreich die fahrleistungsbezogene Maut ("Roadpricing")!

Bei diesem Mautsystem handelt es sich um ein Multilane-Free-Flow-System mit vollelektronischer Erfassung aller Fahrzeuge bei automatischer Entrichtung des korrekten Tarifes. Free-Flow bedeutet, dass die Mauteinhebung ohne Anhalten, Geschwindigkeitsreduktion oder Spurbindung durchgeführt werden kann.

Die Abbuchung erfolgt durch eine an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs befestigte GO-Box. Die GO-Box ist an ein Fahrzeug gebunden und enthält Kennzeichen, Zulassungsland, Fahrzeugart und Grundkategorie (lt. Zulassungsschein) des Fahrzeuges. Sie kommuniziert auf Mikrowellenbasis mit den Sensoren auf den Mautportalen, welche sich zwischen den einzelnen Auf- und Abfahrten befinden. Die Abbuchung erfolgt automatisch und wird dem Fahrer durch ein Signal der GO-Box mitgeteilt.

Zahlungsabwicklung

  • Pre-Pay Verfahren
    Ähnlich einer Telefonwertkarte bezahlt der Nutzer bei diesem Verfahren für Mautwerte bis zu einer maximal zulässigen Höhe im Vorhinein und fährt sie ab. Vorgesehen sind Barzahlung, Maestro-, Tank- und Kreditkarten.
  • Post-Pay Verfahren
    Häufigen Nutzern des Mautsystems wird das Post-Pay Verfahren empfohlen. Der Fahrzeughalter bekommt hier nach Durchführung eines Anmeldeverfahrens die Möglichkeit, das mautpflichtige Straßennetz zu benutzen die erfolgten Transaktionen werden im Nachhinein in einem bestimmten Rhythmus über Maestro-, Tank- oder Kreditkarten, oder auch direkt mit der ASFINAG (GO-Direkt) abgerechnet.
Bei beiden Verfahren kann der Benutzer über das Internet eine detaillierte Leistungsinformation über seine verbrauchten Mautwerte erhalten.


Die Fahrzeuggeräte können gegen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von Euro 5,00 inklusive Ust. an ungefähr 180 Vertriebsstellen in Österreich bezogen werden.
Ein Verzeichnis aller GO Vertriebsstellen finden Sie unter der Homepage www.go-maut.at

 

Österreichische Autobahnvignette
Für Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t hzG (höchst zulässiges Gesamtgewicht) gilt die Vignettenpflicht.

  • 1. Motorräder mit Beiwagen gelten als einspurige Kfz, es ist lediglich eine Motorrad-Vignette zu entrichten. Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse (z.B. TRIKES) gelten als Pkw.
  • 2.
    • Kfz bis einschl. 3,5 t hzG: Von diesen Fahrzeugen gezogene Anhänger sind nicht vignettenpflichtig.
    • Wohnmobile (Campingfahrzeuge) bis einschl. 3,5 t hzG benötigen eine Pkw-Vignette, es ist keine eigene Vignette für den Anhänger erforderlich.
    • Wohnmobile über 3,5 t hzG fallen unter die fahrleistungsabhängige Maut (Lkw-Mautsystem)!! Das höchst zulässige Gesamtgewicht (hzG) ist im Zulassungsschein ersichtlich.

    • Gültigkeit der Mautvignette
Jahresvignette 1. Dezember Vorjahr bis 31. Jänner des Folgejahres, also insgesamt 14 Monate.
TIPP: Die neue Vignette erst Ende Jänner aufkleben - für den Fall eines Windschutzscheibenbruchs!
2-Monats-Vignette zwei Monate ab dem gelochten Tag
10-Tages-Vignette 0:00 Uhr des gelochten Tages bis 24:00 Uhr des 9. Folgetages

Achtung: 2-Monats- und 10-Tages-Vignetten müssen bei Kauf gelocht werden!

Vignettenpflichtig in Österreich sind:
Alle österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen des gesamten Bundesgebietes, welche als solche gekennzeichnet sind.

Im Detail:

  • A 1 Westautobahn
  • A 2 Süd-Autobahn
  • A 3 Südost-Autobahn
  • A 4 Ost-Autobahn
  • A 5 Nord-Autobahn
  • A 6 Nordost-Autobahn
  • A 7 Mühlkreis-Autobahn
  • A 8 Innkreis-Autobahn
  • A 9 Phyrn-Autobahn (Achtung, teilweise auch Sondermautstrecke)
  • A 10 Tauern-Autobahn (Achtung, teilweise auch Sondermautstrecke)
  • A 11 Karawanken-Autobahn (Achtung, teilweise auch Sondermautstrecke)
  • A 12 Inntal-Autobahn
  • A 14 Rheintal/Walgau-Autobahn
  • A 14 Rheintal-Autobahn in Vorarlberg bis zu Anschlussstelle Hohenems (Deutschland) KorridorVignette
  • A 21 Wiener Außenring-Autobahn
  • A 22 Donauufer-Autobahn (nicht Brigittenauer Brücke!)
  • A 23 Südosttangente Wien
  • A 25 Linzer Autobahn
  • S1 Knoten Vösendorf - Knoten Schwechat Schwechat Süd
  • S1 Knoten Korneuburg - Eibesbrunn
  • S2 Wiener Nordrand-Schnellstraße
  • S3 Weinviertler Schnellstraße (ehemal. B303, Weinviertler Straße - ab 1. August 2009 zwischen den Anschlussstellen Stockerau Nord und Hollabrunn Süd)
  • S4 Mattersburger-Schnellstraße
  • S5 Stockerauer-Schnellstraße zwischen Knoten Stockerau und Knoten Jettsdorf
  • S6 Semmeringer-Schnellstraße
  • S16 Arlberg-Schnellstraße (Achtung, teilweise auch Sondermautstrecke)
  • S31 Burgenland-Schnellstraße
  • S33 Kremser-Schnellstraße über Knoten Traismauer (Donaubrücke Traismauer) bis Knoten Jettsdorf.
  • S34 Traisental-Schnellstraße - ist NOCH nicht vignettenpflichtig
  • S35 Brucker-Schnellstraße
  • S36 Murtal-Schnellstraße
  • S37 Klagenfurter Schnellstraße (ehemal. B317, Friesacher Straße - nur zwischen den Anschlussstellen Klagenfurt Nord und St. Veit)

Achtung!
  • Auch alle innerstädtischen Autobahnen sind vignettenpflichtig!
  • Die Nordbrücke heißt bereits seit 2002 zwischen dem Knoten Nussdorf - Abfahrt Handelskai - und der Brünnerstraße A 22, ist somit ein Teil der Donauufer Autobahn und daher ebenfalls vignettenpflichtig!
  • Tank- und Rastanlagen im Bereich vignettenpflichtiger Straßen wurden zu Autobahn- und Bundesstraßenbestandteilen erklärt und sind damit ebenfalls vignettenpflichtig - auch wenn sie zusätzlich über eine nicht vignettenpflichtige Straße erreicht werden können!

Ausnahmen von der Vignettenpflicht: bestehende Sondermautstrecken sowie Teilabschnitte

Folgende Teilabschnitte sind von der Vignettenpflicht ausgenommen:

  • S5 Stockerauer-Schnellstraße im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Jettsdorf und Krems (Landesstraße B 3, Landesstraße B 37)
Sondermautstrecken:
  • A 9 Phyrn-Autobahn in den Abschnitten zwischen der Anschlussstelle Spital/Phyrn und der Anschlussstelle Ardning und zwischen der Anschlussstelle St. Michael und Übelbach.
  • A 10 Tauern-Autobahn im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg.
  • A 11 Karawanken-Autobahn im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle St. Jakob i. Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel.
  • A 13 Brenner-Autobahn
  • S 16 Arlberg-Schnellstraße im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle St. Anton und der Anschlussstelle Langen.

Für eventuelle Rückfragen:

ASFINAG Maut Service GmbH
Alpenstraße 94
A-5020 Salzburg
Tel:. 0800/400 12 400
E-mail: info@asfinag.at
Internet: http://www.vignette.at
http://www.go-maut.at

Sämtliche Informationen über Mautgebühren
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