Führerschein

Leichtmotorrad bis 125 ccm

mit dem B-Führerschein

Mit dem B-Führerschein darf ein Motorrad mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW gelenkt werden.

Voraussetzungen:

  • mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B
  • Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen
  • Nachweis des praktischen Fahrunterrichtes im Ausmaß von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Autofahrerclub (siehe Link unten)
  • Eintragung des Codes 111 in den Führerschein (vorher darf nicht gefahren werden!)


Das Fahren auf Autobahnen ist erlaubt, da Leichtmotorräder die dafür erforderliche Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und diese auch überschreiten können.

Geltungsbereich:

Derzeit darf ein 125-ccm-Motorrad mit dem B-Führerschein nicht nur in Österreich, sondern auch in Italien und Luxemburg gelenkt werden - in Luxemburg freilich nur mit einem B-Führerschein, der vor dem Jahre 1980 ausgestellt wurde.

Bei Fahrten ins Ausland empfiehlt der ÖAMTC, die Gesetzesbestimmungen mitzuführen (siehe Download: ÖAMTC-Mitgliederinfo Superleichtmotorrad mit B-Führerschein, Seite 2).