Die ÖAMTC Mitgliedschaft gibt's für Menschen mit Behinderung besonders günstig. Bitte informieren Sie den Club zu diesem Zweck nur über folgende Nachweise:
- Einschränkung der Lenkberechtigung gemäß § 8 Abs. 3 FSG (Lenkberechtigung auf Invaliden- oder Ausgleichskraftfahrzeuge eingeschränkt)
- Blauer Behindertenausweis nach § 29b StVO
- Bestätigungen oder Bescheide (Versicherung oder Finanzamt) über die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer (ehem. KFZ-Steuer)
- Behindertenpass, wenn darin die Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bescheinigt ist
Sicher unterwegs - Jetzt für 2013 Mitglied werden!



![[1282849_1.jpg]](/media/image/2004.09.09/1282849_1.jpg?1292918981)