Schutzbrief

Die Schutzbrief Leistungsübersicht

Was bringt der Schutzbrief?

Der Schutzbrief gilt in Österreich, in allen Ländern Europas (im geografischen Sinn), in Russland, in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen Inseln, den Azoren, auf Madeira und auf Grönland.

(Stand: 10-12/Schutzbrief 2013. Die in den Leistungsbeschreibungen genannten Beträge verstehen sich inklusive aller gesetzlichen Abgaben (wie z.B. MwSt.).)
  • Hubschrauber-Rettung in Österreich.
    Nach Freizeit-Alpinunfällen: Vergütungsrahmen bis EUR 10.000,- pro geschützte Person.
  • Kranken-Rücktransport innerhalb Österreichs.
    Wenn ein mindestens 3-tägiger Spitalsaufenthalt zu erwarten ist und eine Verlegung ins Heimatspital erforderlich wird.
  • Kinder-Rückholung innerhalb Österreichs.
    Wenn durch Unfall oder Erkrankung der geschützten Person innerhalb Österreichs ihre Kinder keine Betreuungsperson mehr haben und nach Hause gebracht werden sollen.
  • Heimreise nach Unfall oder Erkrankung in Österreich.
    Die Heimreise wird organisiert und zusätzliche Kosten werden übernommen.
  • Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung in Österreich.
    Kostenübernahme von bis zu drei Übernachtungen jeweils bis max. EUR 60,- pro geschützte Person, wenn unerwartet zusätzliche Nächtigungskosten entstehen.
  • Fahrzeug-Rückholung durch ÖAMTC Fahrer in Österreich.
    Wenn Sie durch Erkrankung oder Verletzung Ihr Fahrzeug nicht selbst lenken können. Die Schutzbrief-Nothilfe sendet einen ÖAMTC Fahrer, der Sie mit Ihrem Fahrzeug samt Familie und Gepäck nach Hause bringt.
  • Krankenbesuch in Österreich.
    Wenn ein längerer Krankenhaus-Aufenthalt in Östereich notwendig ist und eine nahestehende Person Sie oder einen der geschützten Angehörigen besuchen will. Fahrt- und Übernachtungskosten bis max. EUR 1.000,- werden vergütet.
  • Notfallpsychologische Beratung in Österreich.
    Der Notfallpsychologe hilft direkt nach einem Unfall und betreut Sie telefonisch.
  • Hubschrauber-Rettung und -Bergung im Ausland.
    Nach Unfall oder Krankheit bis EUR 10.000,- pro geschützte Person.
  • Kranken-Rücktransport aus dem Ausland.
    Wenn bei Erkrankung oder nach einem Unfall ein Kranken-Rücktransport durchzuführen ist. Auch mit Ambulanz-Jet (siehe Linkbox). Ohne Kostenobergrenze.
  • Kinderrückholung aus dem Ausland.
    Wenn durch Unfall oder Erkrankung der geschützten Person im Ausland ihre Kinder keine Betreuungsperson mehr haben und nach Hause gebracht werden sollen. Der Schutzbrief-Notruf sendet einen Betreuer, der die Kinder begleitet.
  • Rückholung von Haustieren aus dem Ausland.
    Nach unvorhergesehener Erkrankung oder Unfall kann Ihr Haustier nicht mehr betreut werden. Ein Heimtransport des Haustieres (Hund, Katze) ist deshalb notwendig..
  • Heimreise nach Unfall oder Erkrankung im Ausland.
    Die Heimreise wird organisiert und zusätzliche Kosten werden übernommen.
  • Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung im Ausland.
    Kostenübernahme von bis zu drei Übernachtungen jeweils bis max. EUR 60,- pro geschützte Person, wenn unerwartet zusätzliche Nächtigungskosten entstehen.
  • Fahrzeug-Rückholdienst durch ÖAMTC-Fahrer aus dem Ausland.
    Wenn Sie durch Erkrankung oder Verletzung Ihr Fahrzeug nicht selbst lenken können. Die Schutzbrief-Nothilfe sendet einen ÖAMTC-Fahrer, der Sie mit Ihrem Fahrzeug samt Familie und Gepäck nach Hause bringt.
  • Krankenschutz im Ausland.
    Vergütet Krankenhaus-, Arzt-, Ersttransport- und Medikamentenkosten. Bis EUR 75.000,- pro geschützte Person.
  • Krankenbesuch im Ausland.
    Wenn ein längerer Krankenhaus-Aufenthalt im Ausland notwendig ist und eine nahestehende Person Sie oder einen der geschützten Angehörigen besuchen will. Fahrt- und Übernachtungskosten bis max. EUR 1.000,- werden vergütet.
  • Notfallpsychologische Beratung im Ausland.
    Der Notfallpsychologe hilft direkt nach einem Unfall und betreut Sie telefonisch.
  • Wildschadenhilfe in Österreich.
    Wenn ein Fahrzeug, das auf eine Schutzbrief-geschützte Person zugelassen ist, durch einen Wild-Unfall in Österreich beschädigt wurde: Ihr Club vergütet 80% der Reparaturkosten bzw. des Selbstbehaltes bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt EUR 600,-.
  • Heim- oder Weiterreise per Bahn oder Ersatzwagen (z.B. Sixt-Mietwagen) in Österreich.
    Nach Fahrzeugausfall übernimmt der Club die Rückfahrt per Bahn oder per Ersatzwagen bis maximal EUR 180,-.
  • Übernachtungskosten bei Fahrzeugreparatur nach Panne oder Unfall in Österreich.
    Kostenübernahme von bis zu drei Übernachtungen jeweils bis max. EUR 60,- pro geschützte Person, wenn selbst ein ÖAMTC Pannenfahrer nach Panne oder Unfall Ihr Auto nicht flott machen kann und eine ungeplante Übernachtung erforderlich wird.
  • Fahrzeug-Rückholung in Österreich.
    Rücktransport Ihres Fahrzeuges zu der Ihrem Wohnort nächstgelegenen Fachwerkstätte, wenn eine Reparatur innerhalb von drei Werktagen nicht möglich ist.
  • Abschleppdienst in Österreich.
    Ihr Club sorgt für die Abschleppung und übernimmt Kosten bis zu EUR 220,-.
  • Wildschadenhilfe im Ausland.
    Wenn ein Fahrzeug, das auf eine Schutzbrief-geschützte Person zugelassen ist, durch einen Wild-Unfall im Ausland beschädigt wurde: Ihr Club vergütet 80% der Reparaturkosten bzw. des Selbstbehaltes bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt EUR 600,-.
  • Heim- oder Weiterreise per Bahn oder Ersatzwagen im Ausland.
    Nach Fahrzeugausfall übernimmt der Club die Rückfahrt per Bahn oder per Ersatzwagen bis maximal EUR 420,-.
  • Übernachtungskosten bei Fahrzeugreparatur nach Panne oder Unfall im Ausland.
    Kostenübernahme von bis zu drei Übernachtungen jeweils bis max. EUR 60,- pro geschützte Person.
  • Fahrzeug-Rückholung aus dem Ausland.
    Rücktransport Ihres Fahrzeuges zu der Ihrem Wohnort nächstgelegenen Fachwerkstätte, wenn eine Reparatur im Ausland innerhalb von drei Werktagen nicht möglich ist.
  • Abschleppdienst im Ausland.
    Vergütung der Abschleppkosten bis zu EUR 220,-.
  • Ersatzteilnachsendung ins Ausland.
    Ihr Club besorgt die für eine Reparatur im Ausland erforderlichen Ersatzteile und sendet Sie Ihnen nach.
  • Zoll- und Verschrottungshilfe im Ausland.
    Das geschützte Fahrzeug hat einen Totalschaden oder wurde gestohlen. Ihr Club übernimmt für Sie alle Behördenformalitäten und übernimmt die auflaufenden Kosten. Auch für eine eventuelle Verschrottung.
  • Pannenhilfe im Ausland.
    Pannenhilfe durch die ÖAMTC-Partnerclubs - in der Regel kostenlos. Sollten aber Kosten anfallen, werden bis zu maximal EUR 100,- vergütet.
  • Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Dokumenten im Ausland.
    Ersatz von Gebühren für die Neuausstellung bis max. EUR 1.000,-.
  • Notfall-Service in Österreich und im Ausland.
    Erledigung von notwendigen Sofort-Maßnahmen, wie z.B. Verständigung von Familienangehörigen oder Firmen, Sperre von Kredit- oder Bankomatkarten nach Diebstahl oder Verlust, Arzneimittelbesorgung etc.
  • ÖAMTC Notfall-Kreditbrief für unerwartete Ausgaben im Ausland.
    Zum Beispiel für Reparatur- oder Abschleppkosten, Heilbehandlungskosten oder Kosten für Rechtshilfe nach einem Unfall. Sie rufen die Schutzbrief-Nothilfe an und diese gibt eine Kostengarantie (meist per Fax) bis maximal EUR 1.000,- an den Rechnungsleger.

Wo gilt der Schutzbrief?

In Österreich, in allen Ländern Europas (im geografischen Sinn), in Russland, in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen Inseln, den Azoren, auf Madeira und auf Grönland(und für Israelreisende: auch für Tagesausflüge nach Jordanien), sofern in dem jeweiligen Land Tourismus möglich ist und keine offizielle Reisewarnung besteht.

Der für die ÖAMTC-Mitgliedschaft angegebene Wohnsitz (bzw. bei Firmen-Schutzbriefen: Firmensitz) in Österreich (Heimatadresse) gilt als Zielort für alle Rücktransportleistungen (z.B. Kranken-Rücktransport, Fahrzeug-Rückholungen, Heimreise).

SCHUTZBRIEF-NOTHILFE:
Österreich: (01) 25 120 00
Ausland: Landeskennzahl 1 25 120 00

Für medizinische Notfälle:
Österreich: (01) 25 120 20
Ausland: Landeskennzahl 1 25 120 20