Ein Fahrtenbuch umfasst die Aufzeichnung der Fahrten, die eine Person beruflich und privat unternimmt.
Die Führung eines Fahrtenbuchs ist daher immer dann notwendig, wenn diese Fahrten der Finanzbehörde (manchmal auch dem Arbeitgeber) gegenüber nachgewiesen werden müssen. Z.B. um Fahrtkosten als Betriebskosten absetzen zu können, um bei Dienstwagen den sogenannten "Hinzurechnungsbeitrag" zu belegen, oder auch für Kilometergeldbezieher.
Das Fahrtenbuch hat daher zu enthalten:
- Aufzeichnung aller betrieblichen sowie privaten Fahrten
- Fortlaufende und übersichtliche Gestaltung
- Aufzeichnung von Datum, Ausgangs- und Zielpunkt; Zweck der Fahrt (muss bei Privatfahrten nicht angegeben werden), gefahrene Kilometer.
Je genauer die Aufzeichnungen sind, desto glaubwürdiger ist das Fahrtenbuch.



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