Kfz-Überprüfungen
Die §57a-Begutachtung (Pickerl)
Beim ÖAMTC in jedem Punkt objektiv und kompetent.
Was ist die §57a-Begutachtung?
Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Die Begutachtung durch den ÖAMTC spart Zeit und Geld.
Vorteile der §57a-Begutachtung
- Objektive Diagnose
- Geringer Kostenbeitrag
- Hinweis auf nur wirklich notwendige Reparaturen
- Persönliche Beratung
- Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
- Durch exaktes Terminmanagement brauchen Sie nicht einen Tag lang auf Ihr Fahrzeug zu verzichten
- ÖAMTC-Techniker geben Ihnen genau die Information, die Sie für Ihr Fahrzeug brauchen
Ablauf der ÖAMTC Pickerl-Überprüfung - Was muss ich tun?
Diese technische Dienstleistung wird nur exklusiv für ÖAMTC-Mitglieder durchgeführt. Bitte kontaktieren Sie zwecks Terminvereinbarung die Dienststelle Ihrer Wahl oder buchen Sie einfach online. Den Link dazu finden Sie in nebenstehender Linkbox.
Die Überprüfung dauert rund 45 Minuten. Für die Überprüfung mitzubringen sind
Die Überprüfung dauert rund 45 Minuten. Für die Überprüfung mitzubringen sind
- ÖAMTC-Clubkarte
- KfZ-Zulassungspapiere
Wo wird §57a durchgeführt und was kostet die Begutachtung?
Die Überprüfung erfolgt an allen ÖAMTC-Dienststellen. Dort erfahren Sie auch den zu entrichtenden Kostenbeitrag.
Was wird überprüft? (Prüfelemente)
- Ausrüstung
- Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
- Sicherheitseinrichtungen
- Fahrgestell und Karosserie
- Reifen und Räder
- Motor
- Bremsen
In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?
- in Österreich gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
- Historische Fahrzeuge: alle zwei Jahre
- Alle anderen Fahrzeuge: jährlich
Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?
Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). Der Überprüfungstermin für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.
Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?
- PKW, Kombi bis 3,5t
- LKW bis 3,5t
- Versehrtenfahrzeuge PKW
- Mopedcars (Vierrädrige Leichtfahrzeuge)
- Motorräder
- Mopeds (keine Terminvereinbarung erforderlich)
- Anhänger
- Zugmaschine
- Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger
Fahrzeuge mit einer Kraftgasanlage benötigen vor der §57a-Begutachtung die Kraftgasanlagen-Überprüfung. Diese können Sie auch gegen Voranmeldung beim Club durchführen lassen. Mehr zur Kraftgasanlagen-Überprüfung finden Sie in den Downloads.
Vorsicht: Es gibt 2 Teile des Zulassungscheins:
Der 1. Teil ist länger und den hat man auch immer mit. Der 2. Teil ist um ein 1/4 kürzer und wird bei der Zulassungsstelle an den Typenschein geheftet. Für die §57a-Begutachtung sowie zum Mitführen bei den Fahrzeugpapieren ist unbedingt der 1. Teil erforderlich.
Welche Fahrzeuge erhalten ein weißes, welche ein grünes Pickerl?
Folgende Fahrzeuge erhalten ein weißes Pickerl:
NEU: Pickerl-Erinnerungsdienst online!
Bestellen Sie sich jetzt Ihre persönliche Erinnerung per Mail (siehe Linkbox).
- PKW, Kombi und LKW bis 3,5t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel-LKW!) Anhänger
- Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99
- abgasarme Motorräder
- Elektro-KFZ
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