Verkehr & Strafen
30.01.2013

ÖAMTC-Erfolg: Massives Ansteigen der Obergrenzen für Organmandate und Anonymverfügungen abgeschwächt

Die gesetzlichen Obergrenzen für Organmandate und Anonymverfügungen wurden erhöht. Der Nationalrat hat die entsprechenden gesetzlichen Regelungen (Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes) am 30. Jänner 2013 beschlossen und treten diese mit 1. Juli 2013 in Kraft. "Die Erhöhung ist jedoch nicht so dramatisch ausgefallen, wie ursprünglich geplant. Die Regierung hat sich offenbar die massive Kritik des ÖAMTC an ihren Plänen zu Herzen genommen", zeigt sich ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer erfreut.

90 Euro als Obergrenze für Organmandate

Die Obergrenze für Organmandate beträgt demnach künftig 90 Euro. Ursprünglich geplant waren satte 200 Euro, was nahezu eine Versechsfachung der alten Grenze gewesen wäre. Die Folge der moderateren Erhöhung: Der Verwaltungsaufwand wird reduziert - Delikte, die bisher angezeigt werden mussten (und somit zu einem ordentlichen Strafverfahren führten), können künftig auch über ein Organmandat oder eine Anonymverfügung abgehandelt werden.

Auch Obergrenze für Anonymverfügungen erhöht

Bei den Anonymverfügungen liegt das Limit nun bei 365 Euro, bisher waren es 220 Euro. Auch hier gab es einen Kompromiss, ursprünglich war eine Obergrenze von 500 Euro geplant. Davon ist man nun zwar wieder abgekommen, dennoch fällt die Erhöhung der Obergrenze um mehr als die Hälfte recht deutlich aus.

Orientierung an Inflationsrate

Für den Club stellt sich die Frage, wie diese neue Situation in den Bundesländern "gelebt" werden wird: "Ein Nachziehen der Strafhöhen in Richtung der jetzt erlaubten Obergrenzen ist fix, aber sie sollte sich in Grenzen halten. Eine Orientierung an der Inflationsrate wäre mehr als fair", so Clubjurist Hoffer abschließend. Die meisten "Tarife" im so genannten Strafenkatalog stammen übrigens noch aus der Schilling-Zeit, daher die "unrunden" 21 bzw. 36 Euro.