ÖAMTC Fahrtechnik und der Fachverband der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs informieren über Rechte und Pflichten von Fahrschülern

Fahrschulwechsel, Fahrstunde im Stau, Zusatzkosten – Stolpersteine auf dem Weg zum Führerschein

Wien - Der Weg zum Führerschein führt über eine Fahrschule. Verschiedene Angebote bieten auf den ersten Blick die wichtigsten Infos. "Viele Fragen ergeben sich im Laufe der Ausbildung. Und erst dann merken viele Fahrschüler, dass sie kaum über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen", erklärt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. Probleme ergeben sich z. B. aus nachträglich anfallenden Kosten und Spezialwünschen der Nachwuchspiloten. "Es regnet, kann ich die Fahrstunde verschieben?" oder "Jetzt sind wir ja die Hälfte der Zeit im Stau gestanden, das zählt aber nicht als Fahrstunde, oder?" sind einige von vielen Fragen, die Fahrlehrer und Fahrschulbesitzer regelmäßig hören.

Eine Vielzahl von offenen Fragen wird üblicherweise im ersten Beratungsgespräch am Beginn der Fahrschulausbildung geklärt. Sollten während der Ausbildung dennoch Fragen auftauchen, so empfiehlt Herbert Wiedermann, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs, unverzüglich das Gespräch zur ausbildenden Fahrschule zu suchen. Die ÖAMTC-Juristin fasst zusammen, welche Ansprüche und Pflichten Fahrschüler haben.

Gesamtpaket – Zusatzausgaben durch externe Kosten, Lehrmittel, Überstunden oder zusätzliche Fahrstunden

Die meisten Fahrschulen bieten heute Gesamtpakete an, die Zusatzleistungen wie Prüfungsgebühren enthalten. Was genau im Gesamtpaket enthalten ist, muss vorher geprüft werden. "Häufig sind externe Kosten wie Führerscheinausstellung und Erste Hilfe-Kurs nicht dabei. Gute Fahrschulen weisen aber auf diese Kosten hin", erklärt Zelenka. Lehrmittel sind oft extra zu bezahlen. "Hier kann der Fahrschüler frei wählen, wo er die Unterlagen kauft. Solange die Skripten oder Bücher aktuell sind, gibt es inhaltlich kaum Unterschiede", weiß die ÖAMTC-Juristin. Ebenfalls oft im Gesamtpaket ist das Mehrphasen-Training, das verpflichtend zwischen drei und neun Monate nach der Führerscheinprüfung absolviert werden muss. "Auch hier hat der Fahrschüler eigentlich das Recht zu wählen, wo er das praktische Fahrsicherheitstraining macht", so Zelenka.

Weitere Mehrkosten entstehen oft durch Überstundenzuschläge bei Fahrstunden und eine höhere Anzahl an Fahrstunden. "Fahrstunden außerhalb der geregelten Arbeitszeit sind für Fahrlehrer überstundenpflichtig. Im Grundpaket ist normalerweise die gesetzlich vorgeschriebene Fahrt bei Dunkelheit dabei. Wer weitere Fahrstunden am Abend oder am Wochenende hat, muss mit Mehrkosten rechnen", weiß die ÖAMTC-Juristin. Mehr zahlen muss auch, wer mehr als die gesetzliche Mindestanzahl an Fahrstunden benötigt. "Hier kann niemand gezwungen werden. Auch wenn der Fahrlehrer weitere Übungsstunden empfiehlt, ist ein Antreten zur praktischen Prüfung nach Absolvierung der Mindestanzahl möglich. Durchfallen allerdings auch", daher empfiehlt Zelenka, die Ratschläge der Fahrlehrer zu beherzigen.

Stau, Panne, extreme Wetterbedingungen - Absage oder Verschiebung von vereinbarten Fahrstunden möglich?

Verkehrsbedingt ist eine Absage oder Verschiebung der Fahrstunde schwierig. "Fahren im Stau oder im Kolonnenverkehr ist eine realistische Verkehrssituation. Solange der Fahrschüler nicht überfordert wird, ist auch das als Übung zu definieren", erklärt Zelenka. Extreme Witterungsbedingungen können hingegen ein Verschiebungsgrund sein. Denn Nebel, Schnee und Glatteis überfordern Fahranfänger rasch. "Fahrschüler dürfen nicht in für sie gefährliche Situationen gebracht werden. Eine Verschiebung oder Absage einer Fahrstunde lässt sich evt. mit dem Argument der Überforderung oder Gefährdung bei extremen Wetter- und Fahrbedingungen rechtfertigen", so Zelenka. Allerdings rät die ÖAMTC-Juristin, das Gespräch mit der Fahrschule zu suchen. Denn auch hier gilt: Einen Rechtsanspruch hat man nicht. "Ein bisschen Regen reicht sicher nicht aus, denn im späteren Autofahrerleben kann man sich das Wetter auch nicht aussuchen."

Wer mit dem Fahrschulauto eine Panne hat und dadurch nicht oder kaum zum Fahren gekommen ist, hat sicher Anspruch auf eine Ersatzstunde oder teilweise Rückerstattung. "Wird das Auto aber nach kurzer Zeit wieder flott gemacht, kann das als Einsatz im Autofahreralltag gewertet werden und wird eher nicht zu einem vollständigen Ersatzanspruch führen", erklärt die Club-Juristin.

Fahrschulwechsel, Fahrzeug- oder Fahrlehrerwunsch

Wer mit seinem Fahrlehrer nicht zufrieden ist, muss gut argumentieren. "Die Wahl des Fahrlehrers ist prinzipiell Vereinbarungs- und Argumentationssache. Wenn Lehrer und Schüler gar nicht miteinander können, ist es für den Lernfortschritt besser, man wechselt", erklärt die ÖAMTC-Juristin. Das gleiche gilt für Fahrzeugwünsche. "Einen rechtlichen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug hat man nicht. Wenn aber verschiedene Fahrzeuge im Fuhrpark sind, sollte das kein Problem sein. Viele Fahrschulen werben ja mit ihrem Fuhrpark", so Zelenka.

Wer die Fahrschule wechseln möchte, muss zumindest mit Extrakosten rechnen. "Ob ein Fahrschulwechsel mit Kostenrückerstattung möglich ist und unter welchen Bedingungen, ist im jeweiligen Ausbildungsvertrag geregelt. Prinzipiell ist ein Wechsel der Fahrschule mit Kostenrückerstattung eher schwierig und im Normalfall mit Stornokosten verbunden", weiß ÖAMTC-Juristin.

Herbert Wiedermann rät in Fällen, in denen der Kunde unzufrieden ist, zuerst das Gespräch mit der Fahrschule zu suchen. Eine offene Kommunikation erleichtert es dem Fahrschulinhaber, auf die speziellen Wünsche seiner Kunden einzugehen und soweit wie möglich Abhilfe zu schaffen. Herbert Wiedermann: "Die österreichischen Fahrschulen sind professionelle Ausbildungsstätten, deren oberstes Interesse die Kundenzufriedenheit ist."