Nahezu jeder zehnte Einsatz eines ÖAMTC-Notarzthubschraubers galt 2011 einem Verkehrsunfall. Zweifelsohne hat der rasche Einsatz eines Notarztes bereits vielen Menschen das Leben gerettet oder sie vor schweren Folgeschäden bewahrt. "Aber das wichtigste Glied in der Rettungskette ist und bleibt der Ersthelfer", weiß Robert Holzinger, Stützpunktleiter des ÖAMTC-Notarzthubschraubers Christophorus 9 in Wien. "Viele haben jedoch Angst davor, einmal in die Situation zu kommen, bei einem Verkehrsunfall helfen zu müssen." Als erfahrener Einsatzpilot hat Robert Holzinger schon zahllose Schauplätze von Verkehrsunfällen aus der Luft gesehen und weiß daher worauf es ankommt.
ÖAMTC-Flugrettung: Richtiges Verhalten bei einem Unfall kann Leben retten
Besonders bei Verkehrsunfällen ist das Absichern der Unfallstelle die erste wichtige Handlung
Helfen kann und muss prinzipiell jeder. "Helfen bedeutet in erster Linie, die Situation richtig einzuschätzen: Die Unfallstelle abzusichern, einen Notruf abzusetzen (Rettung, Polizei, Feuerwehr) und die Zahl der Verletzten sowie den Unfallort zu nennen", sagt der ÖAMTC-Pilot. Eine möglichst genaue Situationsbeschreibung ermöglicht der Leitstelle eine rasche Disponierung der benötigten Rettungsmittel, die dann im Normalfall rund 15 Minuten später am Notfallort eintreffen. "Helfen heißt aber auch, sich um die Verletzen zu kümmern, sie zu beruhigen und schließlich lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort durchzuführen", ergänzt Holzinger.
Eine der wichtigsten Aufgaben an einer Unfallstelle ist jedoch die Absicherung derselben. Nähert man sich als Fahrer einer Unfallstelle, sollte man zunächst einmal durch Einschalten der Warnblinkanlage nachkommende Fahrzeuge warnen und auf Autobahnen und Autostraßen an die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse denken. Gerade bei Autounfällen passiert es immer wieder, dass Helfer wie auch Verunglückte selbst durch mangelnde Absicherung der Unfallstelle in Gefahr geraten. Der erste Gedanke eines Ersthelfers sollte daher immer der eigenen Sicherheit gelten, denn nur dann kann den Verunfallten effizient geholfen werden. Wenn möglich, sollte man versuchen, weitere Verkehrsteilnehmer zu stoppen und zur Mithilfe aufzufordern. "So kann dann der Eine etwaige Verletzte aus der unmittelbaren Gefahrenzone bergen, während der andere die Absicherung der Unfallstelle übernimmt", erklärt der ÖAMTC-Piliot.
Gesetzlich vorgeschriebene Schritte nach einem Unfall
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer fasst die wichtigsten gesetzlich vorgeschriebenen Schritte nach einem Unfall zusammen:
* Warnweste anziehen: Verlässt der Lenker als Ersthelfer sein Fahrzeug, darf bzw. sollte er nicht auf das Anlegen der Warnweste vergessen. Dadurch wird man von anderen Verkehrsteilnehmern früher und besser wahrgenommen.
* Unfallstelle absichern: Der Nachfolgeverkehr muss durch Aufstellen eines Pannendreieckes zeitgerecht vor Hindernissen auf der Fahrbahn gewarnt werden. Zusätzlich sollte man die Alarmblinkanlage einschalten.
* Wageninsassen in Sicherheit bringen: Speziell auf Autobahnen und Autostraßen sollten die Insassen den Wagen verlassen und abseits der Fahrbahn in Sicherheit gebracht werden.
* Exekutive verständigen: Bei Unfällen mit Personenschaden muss die Exekutive (Tel. 133) verständigt werden. Die Exekutive sorgt für die Verständigung der nötigen Rettungs- und Hilfeorganisationen. Bei Sachschäden ist die unverzügliche Verständigung der Polizei notwendig, wenn der Austausch der Daten der Unfallbeteiligten nicht möglich ist.
* Erste Hilfe leisten: Wenn jemand bei einem Unfall zu Schaden gekommen ist, muss von den Unfallbeteiligten Erste Hilfe geleistet werden. Zeugen müssen nur insofern Hilfe leisten, als ihnen dies zumutbar ist.