Bei am Heck des Pkw auf der Anhängerkupplung montierten Fahrradhalterungen ergibt oft sich das Problem, dass diese das Kennzeichen verdecken.
In Österreich ist es daher zulässig, eine rote Kennzeichentafel mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges auf dem Fahrradträger anzubringen (§ 49 Abs 8 KFG). Dadurch erspart sich der Lenker das Ummontieren des „normalen“ Kennzeichens.
Weitere Informationen, wie dies in Österreichs Nachbarländern gehandhabt wird, finden Sie links in der Download-Box.
![[1281176_1.jpg]](/media/image/2009.01.21/1281176_1.jpg?1295300278)