Fünf Busspuren für Motorräder befahrbar
Erleichterung für Biker
Folgende Busspuren sind für einspurige Kraftfahrzeuge befahrbar:
- 10. Bezirk: Laxenburger Straße zwischen Per-Albin-Hansson- Straße und Sahulkastraß.
- 11. Bezirk: Leberstraße zwischen Nummer 82 und Geiselbergstraße stadteinwärts.
- 15. Bezirk: Auf der Schmelz/Possingergasse zwischen Oeverseestraße und Gablenzgasse.
- 22. Bezirk: Breitenleeer Straße zwischen Ludwig-Reindl-Gasse und Zwerchäckerweg.
- 22. Bezirk: Großenzersdorfer Straße zwischen Lohwaggasse und Lannesstraße.
Jede Busspur einzeln geprüft
Die Behörde prüft im Einzelfall, ob eine Busspur für Mtorräder frei gegeben wird oder nicht.
So muss gefahrloses Überqueren der Straße für Fußgänger möglich sein, auch darf die Lärmbelästigung für Anrainer nicht steigen (daher sind etwa die Busspuren auf der Neustift- und Burggasse im 7. Bezirk für Biker nicht geöffnet).
So muss gefahrloses Überqueren der Straße für Fußgänger möglich sein, auch darf die Lärmbelästigung für Anrainer nicht steigen (daher sind etwa die Busspuren auf der Neustift- und Burggasse im 7. Bezirk für Biker nicht geöffnet).