Teilnahmebedingungen für Online-Gewinnspiele
Die Teilnahme an Online-Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen. Online-Gewinnspiele sind solche, bei denen eine Teilnahme ausschließlich online erfolgen kann.
§ 1 Gewinnspiel
Die Gewinnspiele werden vom ÖAMTC in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartner), die grundsätzlich die Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung stellen (Preissponsor), durchgeführt. ÖAMTC vertritt die Kooperationspartner während der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. ÖAMTC wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, sie ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.
§ 2 Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle ÖAMTC Mitglieder und Nichtmitglieder, die das Online Formular vollständig ausgefüllt absenden. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten.
(2) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie sämtliche Gewinnspielfragen beantwortet, das Anmeldeformular ausfüllt und mittels des Buttons "senden" an den ÖAMTC abschickt. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich. Der Eingang der Gewinnspielantworten und des Anmeldeformulars hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail beim ÖAMTC.
(3) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (4) erfolgen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Ausgenommen sind haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des ÖAMTC und der an diesem Gewinnspiel beteiligten Unternehmen sowie Angehörige.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der ÖAMTC das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Gewinner werden vom ÖAMTC schriftlich benachrichtigt und können auf der ÖAMTC-Website, im Clubmagazin auto touring und/oder der Website der jeweiligen Kooperationspartner namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. ÖAMTC ist berechtigt, die Daten des Gewinners an den Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.
Falls ÖAMTC nur die E-Mail-Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.
Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Für Kfz- und Reisepreise können andere, eventuell auch kürzere Fristen, gelten (siehe (4) und (5)).
(2) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o.ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.
(3) Die Sachpreise (mit Ausnahme von Kfz und Reisen) werden vom Preissponsor oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet.
Die Lieferung erfolgt innerhalb Österreichs frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Preissponsors.
Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner hat zusätzlich eine Ersatzadresse in seiner unmittelbaren Umgebung anzugeben, an welche der Gewinn bei seiner Abwesenheit geliefert werden kann. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Ersatzadresse jemanden an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.
(4) Bei einem Kfz-Gewinn wird dem Gewinner der für die Aushändigung zuständige Kfz-Händler genannt. Wird das Kfz nicht innerhalb der von dem Preissponsor oder dem Kfz-Händler bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn.
Alle Kosten, welche durch die Abholung verursacht werden, sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen etc.) trägt der Gewinner.
Dasselbe gilt für Motorräder und vergleichbare Preise.
(5) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn.
Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters.
Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).
Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen.
(6) Geldgewinne erhält der Gewinner per Verrechnungsscheck an die von ihm angegebene Postadresse.
Es bleibt dem ÖAMTC jedoch vorbehalten, den Geldgewinn auf das Bankkonto des Gewinners zu überweisen. Zu diesem Zwecke hat der Gewinner seine Bankverbindung anzugeben. ÖAMTC ist berechtigt, die Bankverbindung an den jeweiligen Kooperationspartner weiterzuleiten, so dass dieser die Überweisung vornehmen kann.
(7) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz.
Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).
(8) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
(9) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
ÖAMTC behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht ÖAMTC insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann ÖAMTC von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 6 Datenschutz
ÖAMTC verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (DSG 2000) zu beachten.
§ 7 Haftung
(1) Die Haftung des ÖAMTC wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. ÖAMTC wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
(2) Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den vom Kooperationspartner gestifteten Gewinnen haftet der ÖAMTC nicht.
(3) ÖAMTC haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
(4) Bei Reisegewinnen haftet ÖAMTC nicht für die Folgen einer Änderung des Reiseangebots oder der Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reiseswertes in bar ist ausgeschlossen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
(3) ÖAMTC behält sich vor, jederzeit ohne Vorankündigung die Teilnahmebedingungen abzuändern.
(4) Soweit in diesen Nutzungsbedingungen nichts Abweichendes geregelt wird, geltend subsidiär die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der ÖAMTC Website.
Stand: 10.06.2010
§ 1 Gewinnspiel
Die Gewinnspiele werden vom ÖAMTC in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartner), die grundsätzlich die Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung stellen (Preissponsor), durchgeführt. ÖAMTC vertritt die Kooperationspartner während der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. ÖAMTC wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, sie ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.
§ 2 Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle ÖAMTC Mitglieder und Nichtmitglieder, die das Online Formular vollständig ausgefüllt absenden. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten.
(2) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie sämtliche Gewinnspielfragen beantwortet, das Anmeldeformular ausfüllt und mittels des Buttons "senden" an den ÖAMTC abschickt. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich. Der Eingang der Gewinnspielantworten und des Anmeldeformulars hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail beim ÖAMTC.
(3) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (4) erfolgen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Ausgenommen sind haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des ÖAMTC und der an diesem Gewinnspiel beteiligten Unternehmen sowie Angehörige.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der ÖAMTC das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Gewinner werden vom ÖAMTC schriftlich benachrichtigt und können auf der ÖAMTC-Website, im Clubmagazin auto touring und/oder der Website der jeweiligen Kooperationspartner namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. ÖAMTC ist berechtigt, die Daten des Gewinners an den Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.
Falls ÖAMTC nur die E-Mail-Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.
Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Für Kfz- und Reisepreise können andere, eventuell auch kürzere Fristen, gelten (siehe (4) und (5)).
(2) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o.ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.
(3) Die Sachpreise (mit Ausnahme von Kfz und Reisen) werden vom Preissponsor oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet.
Die Lieferung erfolgt innerhalb Österreichs frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Preissponsors.
Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner hat zusätzlich eine Ersatzadresse in seiner unmittelbaren Umgebung anzugeben, an welche der Gewinn bei seiner Abwesenheit geliefert werden kann. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Ersatzadresse jemanden an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.
(4) Bei einem Kfz-Gewinn wird dem Gewinner der für die Aushändigung zuständige Kfz-Händler genannt. Wird das Kfz nicht innerhalb der von dem Preissponsor oder dem Kfz-Händler bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn.
Alle Kosten, welche durch die Abholung verursacht werden, sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen etc.) trägt der Gewinner.
Dasselbe gilt für Motorräder und vergleichbare Preise.
(5) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn.
Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters.
Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).
Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen.
(6) Geldgewinne erhält der Gewinner per Verrechnungsscheck an die von ihm angegebene Postadresse.
Es bleibt dem ÖAMTC jedoch vorbehalten, den Geldgewinn auf das Bankkonto des Gewinners zu überweisen. Zu diesem Zwecke hat der Gewinner seine Bankverbindung anzugeben. ÖAMTC ist berechtigt, die Bankverbindung an den jeweiligen Kooperationspartner weiterzuleiten, so dass dieser die Überweisung vornehmen kann.
(7) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz.
Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).
(8) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
(9) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
ÖAMTC behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht ÖAMTC insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann ÖAMTC von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 6 Datenschutz
ÖAMTC verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (DSG 2000) zu beachten.
§ 7 Haftung
(1) Die Haftung des ÖAMTC wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. ÖAMTC wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
(2) Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den vom Kooperationspartner gestifteten Gewinnen haftet der ÖAMTC nicht.
(3) ÖAMTC haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
(4) Bei Reisegewinnen haftet ÖAMTC nicht für die Folgen einer Änderung des Reiseangebots oder der Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reiseswertes in bar ist ausgeschlossen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
(3) ÖAMTC behält sich vor, jederzeit ohne Vorankündigung die Teilnahmebedingungen abzuändern.
(4) Soweit in diesen Nutzungsbedingungen nichts Abweichendes geregelt wird, geltend subsidiär die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der ÖAMTC Website.
Stand: 10.06.2010