Europa: Lkw-Ferienfahrverbote erleichtern den Urlauberverkehr
Österreich
In Österreich müssen Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger ganzjährig von Samstag, 15:00 Uhr, bis Sonntag, 22:00 Uhr, sowie an Feiertagen von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr in ihren Depots bleiben. Diese Einschränkung wird durch eine Sonderregelung auf folgenden Autobahnen und Bundesstraßen zeitlich ausgeweitet:
- Inntalautobahn A 12 (Staatsgrenze bei Kufstein bis Zams) und Brennerautobahn A 13 (Innsbruck-Süd bis Brenner) an allen Samstagen vom 6. Juli bis 31. August von 09:00 bis 15:00 Uhr sowie zusätzlich am Samstag, 3. August, von 00:00 bis 09:00 Uhr, wenn das Fahrziel in Italien liegt oder über Italien angesteuert wird. Dieselbe Regelung gilt auch am Freitag, 2. August, von 18:00 bis 24:00 Uhr, und Freitag, 9. August, von 16:00 bis 23:00 Uhr.
- Ostautobahn A 4 (Schwechat - Nickelsdorf) an allen Samstagen vom 29. Juni bis 31. August von 08:00 bis 15:00 Uhr
Darüber hinaus gilt das Fahrverbot an allen Samstagen vom 6. Juli bis 31. August, jeweils von 08:00 bis 15:00 Uhr, auch auf folgenden Bundesstraßen:
- Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl
- Ennstal-Bundesstraße (B 320) im gesamten Verlauf
- Seefelder Bundesstraße (B 177) im gesamten Verlauf
- Fernpass-Bundestraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier
- Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf
Unabhängig von dieser Sonderregelung muss man weiterhin das generelle Lkw-Nachtfahrverbot zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr beachten.
Italien
Während der Hauptreisezeit besteht ein zusätzliches Fahrverbot an allen Samstagen vom 6. Juli bis 31. August von 07:00 bis 23:00 Uhr (am Samstag, 3. August, bereits ab 00:00 Uhr) und sowie am Freitag, 2. August, von 16:00 bis 24:00 Uhr.
Quelle: ADAC
Quelle: ADAC
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