NÖ / Burgenland

Park&Ride Anlage Schwechat: Geänderte Nutzungsbedingungen

Strafen für Dauerparker ohne Berechtigung

Der Club erinnert, dass die Park&Ride Anlage beim Bahnhof Schwechat ausschließlich Pendlern und Bahnreisenden zur Verfügung steht. Da der Parkplatz von Flugreisenden vermehrt als Gratis-Stellplatz genutzt wurde, um mit der Schnellbahn zum Flughafen Wien-Schwechat zu gelangen, wurde es für die Pendler immer schwieriger, einen Parkplatz zu finden.

Aus diesem Grund dürfen Fahrzeuge seit 9.12.2008 maximal 24 Stunden in der P&R Anlage Schwechat geparkt werden. Nach Abstellen des Autos müssen mittels Parkuhr Datum und Uhrzeit sichtbar angezeigt werden. Eigene Parkuhren können kostenlos beim Bürgerservice in Schwechat abgeholt werden. Bei Erstbenutzung kann die Parkuhr auch durch einen handgeschriebenen Zettel ersetzt werden. Der ÖBB-Fahrschein ist ebenfalls aufzubewahren, bis die Anlage verlassen wird.
Für eine längere Parkdauer benötigen Wochenpendler und Bahnreisende Berechtigungskarten von der Stadtgemeinde Schwechat.

Dauerparken ohne Berechtigung ist teuer

Wird die maximal zulässige Parkdauer überschritten oder fehlt die entsprechende Berechtigung (Parkuhr, Fahrschein, Berechtigungskarte) wird für den ersten Tag ein Entgelt von Euro 50,- für den ersten Tag und für jeden weiteren Tag ein Entgelt von Euro 10,- eingehoben.