Meldepflicht bereits bei kleinen Verletzungen
Wer der Meldepflicht nach einem Unfall mit Personenschaden nicht nachkommt, muss tief ins Geldbörsel greifen. "Der Strafrahmen bewegt sich zwischen 36 und 2.180 Euro", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. Die Behörde muss bereits bei kleinen Verletzungen wie Prellungen oder Hautabschürfungen verständigt werden. Schon die Vermutung, dass jemand verletzt sein könnte, reicht aus.
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