Verkehrsunfall
15.04.2008

Meldepflicht bei Verkehrsunfall

Bis zu 2.180 Euro Strafe

Meldepflicht bereits bei kleinen Verletzungen

Wer der Meldepflicht nach einem Unfall mit Personenschaden nicht nachkommt, muss tief ins Geldbörsel greifen. "Der Strafrahmen bewegt sich zwischen 36 und 2.180 Euro", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. Die Behörde muss bereits bei kleinen Verletzungen wie Prellungen oder Hautabschürfungen verständigt werden. Schon die Vermutung, dass jemand verletzt sein könnte, reicht aus.

Fußgänger, Radfahrer oder Mopedfahrer

Alle am Unfall beteiligten Personen müssen Erste Hilfe leisten und die nächste Polizeidienststelle verständigen - auch Fußgänger, Radfahrer oder Mopedfahrer sind meldepflichtig, wenn sie am Unfall in irgendeiner Weise beteiligt waren. Das ist z.B. auch der Fall, wenn ein Fußgänger die Straße vorschriftsmäßig überquert, ein Autofahrer ausweicht und sich dabei verletzt.

Unfall muss sofort gemeldet werden

In der Regel ist ein Aufschub der Meldung lediglich in Ausnahmefälle wie bei Erster Hilfeleistung erlaubt. Andernfalls kann schon ein Zuwarten von nur 30 Minuten eine Strafe nach sich ziehen. Erfährt ein Fahrzeuglenker erst im nachhinein, dass der Unfallgegner verletzt worden ist, muss er die Behörden ebenfalls sofort benachrichtigen.

Hilfeleistungspflicht

Nicht direkt beteiligte Personen, wie Zeugen eines Unfalls, trifft nur eine Hilfeleistungspflicht. Außerdem müssen sie das Herbeiholen von Hilfe ermöglichen, indem sie z.B. ihr Handy herborgen. Die Strafe, wenn ein Zeuge weder Hilfe leistet, noch für fremde Hilfe sorgt oder das Rufen der Rettung nicht ermöglicht, beträgt bis zu 726 Euro. Zeugen haben aber keine Verpflichtung, den Unfall der Polizei zu melden. Deshalb ist wegen eines Verstoßes gegen die Meldepflicht auch keine Strafe möglich.