Versicherungsrecht

Mietauto und Versicherung

Richtig versichert?

*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., RegZl:002477F01/08
Versicherer: SK-Versicherung AG

In allen europäischen Ländern und auch in der Türkei ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Die Deckungssummen variieren aber erheblich und können im Schadensfall dazu führen, dass der Urlauber trotz vermeintlicher Absicherung noch kräftig zur Kassa gebeten wird.

Türkei und Griechenland

In der Türkei sind Sachschäden beispielsweise nur mit rund 12.000 Euro, in Griechenland mit knapp 100.000 Euro pro Unfall abgesichert. Personenschäden sind in der Türkei mit umgerechnet etwa 60.000 Euro pro Person und in Griechenland mit rund 500.000 Euro pro Person abgesichert.

Zum Vergleich: In Österreich beträgt die gesetzliche Mindestdeckung für Personenschäden und Sachschäden pauschal sieben Millionen Euro pro Unfall.

Haftpflichtdeckungssumme mind. zwei Millionen Euro

Der ÖAMTC empfiehlt jedenfalls, keinen Mietwagen anzumieten, für den nicht mindestens eine Haftpflichtdeckungssumme von zwei Millionen Euro (oder mehr; je höher umso besser) besteht. Das kann vor Ort einen ganz schönen Zuschlag bedeuten, aber das Risiko, im Schadensfall einen großen Teil des Schadens selbst bezahlen zu müssen, ist bei den oft lächerlich geringen gesetzlichen Mindestdeckungssummen ungleich höher.

ÖAMTC-SK-Versicherung*

Außerdem gibt es einige österreichische Haftpflicht-Versicherer, die einen zusätzlichen Versicherungsschutz für ausländische Mietwagen entweder bereits kostenlos im Haftpflichtvertrag - so z.B. die ÖAMTC-SK-Versicherung* mit einem zusätzlichen Schutz bis sieben Millionen Euro - oder gegen Zusatzprämie anbieten.

ÖAMTC-Rechtsberatung

Gibt es nach einem Unfall Unklarheiten, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit den ÖAMTC-Juristen, die unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufes +43 (0)1 25 120 00 auch aus dem Ausland rund um die Uhr erreichbar sind und sofort mit Rat zur Seite stehen. Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert im Streitfall die Rechtsdurchsetzung. Der ÖAMTC-Konsumenten-Rechtsschutz hilft übrigens auch bei Streitigkeiten mit Mietwagenfirmen oder Reiseveranstaltern.

Ausreichender Kasko-Schutz notwendig

Besondere Aufmerksamkeit verdient ausreichender Kaskoversicherungsschutz, wenn man mit einem unbekannten Auto in einem fremden Land unterwegs ist. Eine Vollkaskoversicherung mit einem ähnlichen Deckungsumfang wie in Österreich ist leider nicht selbstverständlich. Mieter sollten unbedingt Details hinsichtlich Deckung und Selbstbehalt erfragen, weil die Vermieter oft für Laien unverständliche Kürzel wie CDW (Collision Damage Waiver) verwenden. Unterschiede in Sachen Selbstbehalt können enorm sind.

Selbstbehalt sofort fällig!

Was die meisten Mieter für unvorstellbar halten: Der Selbstbehalt wird sofort fällig, auch wenn der Mieter schwört, den Schaden habe sein Unfallgegner verschuldet! Den vorweg abgezogenen Selbstbehalt erhält der Mieter oft erst nach vielen Monaten langen Wartens - nach Zahlung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung - zurückgezahlt.

Zuschlag für Selbstbehalt-Ausschluss

Wer den Selbstbehalt reduzieren oder sogar ganz ausschließen möchte, muss im Urlaubsland mit fürstlichen Prämienzuschlägen rechnen - ein einträgliches Geschäft für viele Mietwagenfirmen. Eine Kaskoversicherung ohne Selbstbehalt ist z.B. dann inkludiert, wenn man schon im Heimatland bei einem Vermittler (z.B. www.holidayautos.at) bucht.

Fallen im Kleingedruckten

Schäden am Unterboden, an den Reifen, an Glas oder Dach sind nach den Versicherungsklauseln oft nicht gedeckt beziehungsweise verbieten diese das Befahren von unbefestigten Straßen.