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Vormerksystem: Auf Kindersicherung achten!

von Claudia Lagler

Seit einem halben Jahr gibt es den Punkteführerschein: Alkoholisierung und mangelhafte Kindersicherung sind bisher die häufigsten Delikte, die in Salzburg ins Führerscheinregister eingetragen werden.

Alkohol am Steuer, Gefährdung von Fußgängern, schlecht gesicherte Ladung, zu geringer Sicherheitsabstand, ungenügende Kindersicherung: Das sind nur einige Vergehen, die seit dem 1. Juli vergangenen Jahres zu Geldstrafen und Vormerkungen im Führerschein-Register führen. Seit einem halben Jahr gilt das so genannte Führerschein-Vormerksystem - Zeit für eine erste Zwischenbilanz: Bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See wurden bis Anfang Dezember 90 rechtskräftige Vormerkungen registriert. Im Flachgau waren es bisher 114. Im Pongau zählte man 113 Vormerkdelikte, im Tennengau 38, im Lungau nur zwölf.

Kein Fahren unter Alkoholeinfluss!

Bei der Art der Vergehen zeichnet sich ein klarer Trend ab: Verstöße gegen die 0,5 Promillegrenze bei Alkohol am Steuer liegen in fast allen Bezirken an vorderster Stelle. Auf Platz zwei folgt meist die ungenügende Sicherung von Kindern im Auto. Und auch mit dem korrekten Abstand haben so manche Lenker ihre Probleme.

Kindersitze aus dem ÖAMTC-Shop

Stichwort Kindersicherung: Schon im Vorjahr hatte eine Erhebung des ÖAMTC Salzburg im gesamten Bundesland ergeben, dass Kinder sehr häufig nicht oder ungenügend gesichert im Auto mitgenommen werden. Nur 54 Prozent der am Rücksitz transportierten Kinder hatten einen passenden Sitz und waren angegurtet. Dass die mangelhafte Kindersicherung zu den häufigsten Vormerkvergehen zählt, ist eine traurige Bestätigung der Zahlen aus dem Vorjahr.

Der ÖAMTC ist ein kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Absicherung von Kindern im Auto geht: "Gerade beim Kindersitz ist mir die Qualität und Beratung sehr wichtig", begründet Sabine Steiner aus Bergheim, warum sie den Kindersitz für ihr Töchterchen Anna kürzlich beim ÖAMTC Salzburg gekauft hat. Das Vormerksystem spiele für sie keine Rolle, es gehe ihr um die Sicherheit ihrer Tochter, erzählte die Flachgauerin.

Laut Gesetz müssen Kinder bis 14 Jahre oder einer Körpergröße von unter 150 Zentimetern einen eigenen Kindersitz haben und angegurtet werden.

Was passiert bei einer Vormerkung?
Wer gegen die im Strafkatalog aufgeführten Delikte verstößt, bekommt eine Eintragung im örtlichen Führerscheinregister. Bei drei Verstößen innerhalb von 24 Monaten ist der Führerschein weg. Die Lenkerberechtigung wird dem Autofahrer dabei für drei Monate entzogen.

Nach der zweiten Vormerkung im Führerscheinregister bekommen die Autofahrer Auflagen: Je nach Delikt müssen sie ein Fahrsicherheitstraining, eine Nachschulung oder eine Perfektionsfahrt absolvieren oder einen Erste-Hilfe-Kurs belegen. Kommt es nach einer Vormerkung binnen zwei Jahren zu keinen weiteren Delikten, dann wird diese Eintragung im Register automatisch gelöscht.

"Licht am Tag" - Strafen ab 15. April

Das Jahr 2005 brachte neben dem Punkteführerschein eine weitere neue Regelung für Autolenker: Fahren mit Licht am Tag. Die Salzburger haben den Umstieg gut geschafft. Eine Erhebung des ÖAMTC Salzburg ergab, dass die Autolenker eine hohe Disziplin bei Fahren mit Licht an den Tag legen. Waren beispielsweise vor Inkrafttreten der neuen Bestimmung an der B1 in Eugendorf noch 42 Prozent der Autos ohne Licht unterwegs, sank ihr Anteil nach der Einführung Mitte November auf 27 Prozent. Ähnliches ergab eine Überprüfung in der Alpenstraße: Ein Drittel der Autos hatte in der ersten Novemberwoche kein Licht, zehn Tage später waren es nur mehr 14 Prozent. Bis 15. April läuft die gesetzlich vorgesehene Übergangsphase: Danach gibt es Strafen für Lenker, die am Tag auf das Licht verzichten. Zuwiderhandeln kostet dann 15 Euro.