Versicherungspflicht
Für jedes zum Verkehr zugelassene Kfz muss eine Haftpflichtversicherung bestehen.
Die Pflichtversicherung gilt auch für zum Verkehr zugelassene Anhänger, Probefahrten, Überstellungsfahrten sowie für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit ausländischen Kennzeichen.
Die Pflichtversicherung gilt auch für zum Verkehr zugelassene Anhänger, Probefahrten, Überstellungsfahrten sowie für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit ausländischen Kennzeichen.
![[1281369_1.jpg]](/media/image/2007.12.18/1281369_1.jpg?1292921204)