- Ein Grenz- und Zolldokument, bestehend aus 25 gleichen Seiten und einer Verbleibsbescheinigung.
- Ein Passierscheinheft, das die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Land- und Wasserfahrzeugen anläßlich eines touristischen Aufenthalts oder zum Zwecke der Gewerblichen Güter- und Personenbeförderung ins Ausland erlaubt.
- Das Dokument enthält Namen und Adresse des Dokumentinhabers, alle fahrzeugbezogenen Daten (auch Wert, Farbe), Ausstelldatum, Ablaufdatum
In der Länderdatenbank, unter der Kategorie "Kraftfahrzeugdokumente" beim jeweiligen Land, finden Sie Infos, ob ein Carnet erforderlich ist oder nicht.