Reise-Ratgeber

Handy am Steuer – europaweit unterschiedlich hohe Strafen

Zehn Euro in Bosnien, 200 Euro oder mehr in den Niederlanden und in Spanien

Mittlerweile dürfen in fast allen europäischen Ländern Handys während der Autofahrt nur noch mit Freisprecheinrichtung benutzt werden. Wer dennoch ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Wer in Österreich beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung erwischt wird, muss mit einer Mindeststrafe von 50 Euro rechnen. Beinahe 150.000 Mal war das im Jahr 2011 der Fall. Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und das Schreiben bzw. Lesen von SMS während der Fahrt ist nicht nur in Österreich verboten: Die Exekutive geht auch im europäischen Ausland gegen Handysünder vor, zum Teil rigoros. Während einige Länder wie die Niederlande (220 Euro) und Norwegen (165 Euro) einen Pauschalbetrag festgelegt haben, gibt es in anderen Ländern wie Portugal (ab 120 Euro), Italien (ab 150 Euro) oder Spanien (ab 200 Euro) Mindeststrafen. Deutlich weniger wird in Bosnien-Herzegowina (ab zehn Euro), Lettland (15 Euro) und Montenegro (20 Euro) fällig.

Ohne ausdrückliches Handyverbot am Steuer kommt lediglich Schweden aus. Aber auch dort drohen hohe Strafen, wenn ein telefonierender Autolenker andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Besonders teuer kann es werden, wenn eine Ablenkung durch das Mobiltelefon (mit-)ursächlich für einen Unfall war.

Freisprecheinrichtung – Griechenland verbietet Kabel, Spanien straft bei Headsets

Besitzer einer Freisprecheinrichtung sind nicht automatisch auf der sicheren Seite, denn nicht jedes Modell garantiert in allen Ländern Straffreiheit. In Griechenland muss die Freisprecheinrichtung kabellos sein, also mittels Bluetooth funktionieren. In Spanien darf hingegen kein Headset verwendet werden, die Anlage muss fix ins Fahrzeug eingebaut sein. Spanienurlauber sollten außerdem daran denken, ihr Mobiltelefon sowie alle anderen elektrischen und elektromagnetischen Geräte während des Tankvorgangs abzuschalten.

Strafenhöhen

In der Linkbox finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Strafhöhen. In Ländern ohne ausdrückliches Handy-Verbot (z.B. Schweden), können z.B. bei Verkehrsgefährdung trotzdem erhebliche Strafen drohen. Richtig teuer wird es, wenn das Telefonieren für einen Unfall (mit-)ursächlich ist und dem Fahrer wegen Unachtsamkeit ein Verschulden angelastet wird.

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